Achtung Bauträgervertrag !! Nachforderungen sind trotz garantiertem Festpreis möglich.

Der Festpreis bei Bauträgerverträgen ist ein unbestreitbarer Vorteil - solange man man auf das Kleingedruckte im Bauträgervertrag geachtet hat. 

 

Viele Verträge sind mit einer sog. Preisgleitklausel versehen, die Erhöhungen des Festpreises erlaubt, wenn die Materialpreise steigen. Solche Formulierungen sind für die meisten Banken ein K.O. Kriterium für eine Darlehenszusage. 

 

Die Pandemie, der Ukraine-Krieg und die damit einhergehenden Störungen der Lieferketten führen zu Preissteigerungen. Kredite werden teurer, der Druck auf die Unternehmen steigt.

Manch ein Bauträger wird daher Nachforderungen an seine Kunden stellen, die zu teuren Nachfinanzierungen führt. 

 

Viele betroffene Kunden haben zu einem Zinssatz finanziert, der weniger als ein Prozent beträgt. Die Nachfinanzierung führt nunmehr dazu, dass nicht nur der fehlende Betrag als Darlehen gewährt werden muss, sondern dass die Baufinanzierung von Grund auf neu berechnet wird. 

 

Grund hierfür ist der nun verringerte Eigenanteil bzw. der höhere Beleihungsauslauf ohne gleichzeitige Steigerung des Immobilienwertes. Zinssätze jenseits der 5 % dürften keine Seltenheit bei der Finanzierung werden. 

 

Wer dagegen mit seiner Bank die Möglichkeit einer Tilgungsveränderung vereinbart hat, ist jetzt klar im Vorteil. Wer beispielsweise die Tilgungsquote reduzieren kann, schafft Belastungsfreiräume für die Nachfinanzierung. 

 

Vereinzelt zeigen sich Banken auch bereit, einen erhöhten Darlehensantrag zu akzeptieren, der bei fehlendem Bedarf nicht vollständig abgerufen werden muss. 

Denkbar wäre auch, die Finanzierung der Nachforderung über einen Ratenzahlungskredit abzuzahlen, in der Regel fallen hier aber auch erhöhte Kosten in Höhe von mindestens 4 % Zinsen und aufwärts an. 

 

Bevor Sie einen Bauträgervertrag unterschreiben, zahlt sich eine Prüfung des vorliegenden Vertrags und der angedachten Finanzierung durch einen versierten Spezialisten im Immobilienrecht sicher aus. 

 

 

Kontakt

 

Anschrift

 

Kanzlei Kohnen Partner Rechtsanwälte mbB


Simone Obrock

Holzstr. 2 (Mediatower)

40221 Düsseldorf

 

Mobil 0170-3120611

Telefon +49 211-21094044

Fax +49 211-210940449

 

E-Mail

obrock@kohnenpartner.de

raobrock@gmx.de

 

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Simone Obrock