Was ? Dafür soll ich Maklerprovison zahlen ?

"Der Makler hat mir auf Nachfrage lediglich die Adresse des Zweifamilienhauses genannt  und gesagt, dass der Eigentümer in der unteren Wohnung noch selbst wohnt. Alles andere habe ich für den Kauf selbst klar gemacht - und dafür soll ich jetzt Provision zahlen?"

 

Die Verdienstmöglichkeiten eines Maklers liegen nicht nur im Vermittlungsgeschäft (Abschluss des Kaufvertrags durch Verhandeln mit den Vertragsparteien) sondern auch auch in der sogenannten "Nachweisleistung". Diese setzt voraus, dass der Makler dem Kaufinteressenten Angaben macht, die seinen Kunden ohne weitere eigene Nachforschungen in die Lage versetzt, mit dem potentiellen Vertragspartner in Kontakt zu treten.

 

Inhaltlich erfordert der Nachweis derart konkrete Angaben, dass in direkte Verhandlungen getreten werden kann: in der Regel bedeutet dies Name und Anschrift des Verkäufers. 

Im oben genannten Fall ist die Provisionspflicht tatsächlich gegeben.

Der Käufer kann mit dem Verkäufer ohne weitere Recherche in Kontakt treten. 

 

Achtung! Dies kann auch dann gelten, wenn die Vertragsverhandlungen zunächst scheitern und später wieder aufgenommen werden. 

 

Entscheidend ist, dass die Maklerleistungen für den späteren Kauf der Immobilie ursächlich waren. 

 

 

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