Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

 

Wohnungseigentumsrecht ist eine streitträchtige Materie. Schon im Mittelalter war in Süddeutschland das sog. Stockwerkseigentum bekannt, das wohl nicht zu Unrecht den Spottnamen "Händelhaus" oder "Streithaus" trug. Daran hat sich bis heute wenig geändert.

 

Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind häufig Auseinandersetzungen um bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen und Jahresabrechnungen.

Klagen von Wohnungseigentumsgemeinschaften gegen ihren Verwalter, z. B. auf Herausgabe des Verwaltungsvermögens oder gegen säumige Hausgeldzahler aus der Eigentümergemeinschaft kommen regelmäßig vor.

 

Die Rechtsmaterie des Wohnungseigentums ist sehr vielschichtig in seiner Struktur und die Kenntnis der Rechtsprechung unerlässlich, um die streitige Angelegenheit richtig einschätzen zu können.

 

Als Laie auf diesem Rechtsgebiet hat man keine Chance die Komplexität der Rechtsfragen richtig zu erfassen und die Rechtsprobleme angemessen und fachgerecht zu lösen.

 

Bereits bei der Entstehung des Wohnungseigentums stellt sich die Frage, was bei der rechtlichen Gestaltung zu beachten ist, sei es, dass man als Bauherrengemeinschaft eine eigene Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gründet oder durch Kauf in eine WEG eintritt.

 

Was ist eine Teilungserklärung und wie unterscheidet sie sich von der Gemeinschaftsordnung?

Wieso kommt es auf die Abgeschlossenheit der Eigentumswohnung an und wann wird Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen?

Was muss man insbesondere beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten?

 

Nachdem Sie Mitglied einer WEG geworden sind, möchten Sie sicherlich wissen, welche Rechte und Pflichten Sie eingegangen sind. Dabei sind folgende Fragen zu klären: Was ist Gemeinschaftseigentum? Wie unterscheidet es sich von Sondereigentum und Sondernutzungsrecht? Zu welchen Nutzungen am Gebäude sind Sie berechtigt? Wo sind die Grenzen des Sondereigentums?

 

Daran schließen sich folgende Fragen an: Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Hausordnung? Dürfen Sie bauliche Veränderungen vornehmen? Wer trägt die Kosten der Instandhaltung und führt sie durch? Welche Rechte haben Sie bei Baumängeln?

 

Bereits aus der Vielzahl der Fragen läßt sich erkennen, wie vielschichtig das Wohnungseigentumsrecht ist und dass der Erwerb von Eigentum immer weitreichende rechtliche Konsequenzen hat, die nicht unterschätzt werden dürfen.

 

Die WEG ist rechtsfähig und bedarf eines Verwalters, um rechtsverbindlich handeln zu können. Wie wird ein Verwalter bestimmt? Welche Rechte hat er, insbesondere wozu darf er die WEG verpflichten? Wer haftet für Schulden der WEG? Können Sie den Verwalter bei Fehlern in die Haftung nehmen? Wie wird die WEG einen untauglichen Verwalter wieder los?

Wie fasst die WEG Beschlüsse? Wie wehren Sie sich gegen Beschlüsse? Haben Sie dabei Fristen zu beachten? Wozu kann ein Wohnungseigentümer im Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung verpflichtet werden ?

 

Alle diese Fragen kann Ihnen ein Spezialist in diesem Fachgebiet kompetent beantworten.

 

Wir beraten Sie gerne und finden Lösungen auch abseits der juristischen Pfade.

Sprechen Sie uns gerne an.

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