Mit jährlich ca. 330.000 Prozessen bilden wohnraummietrechtliche Verfahren den größten Teil aller Verfahren vor den Amtsgerichten.
Dazu kommen Berufungen, Gewerberaum- und WEG-Verfahren, die ein weitläufiges Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt eröffnen.
Ob Pacht oder Miete, wohnraummietrechtliche Streitigkeiten oder gewerberechtliche Mietauseinandersetzungen, Interessenvertretung von Mietern oder Vermietern - um den jeweiligen Interessen gebührend Rechnung zu tragen, muss sich der erfolgreiche Rechtsanwalt mit den Eigenheiten des Miet- und Wohneigentumsrecht gut auskennen.
Die Kanzlei hat sich auf das Fachgebiet Immobilienrecht spezialisiert und konzentriert, um den dargestellten Anforderungen für seine Mandanten bestmöglichst gerecht zu werden.
Unter dem Sammelbegriff Immobilienrecht versteht man zunächst alle Regelungen und Normen, die den Erwerb, den Bau und die Rechtsbeziehungen hinsichtlich einer Immobilie betreffen. Anknüpfungspunkt ist dabei immer das zugrundeliegende Sachgut:
das Grundstück.
Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen rund um die Immobilie, wie beispielsweise
Rede und Antwort.
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