Unsere Kanzlei hat sich der modernen Dienstleistung verschrieben und eine branchenrelevante Kompetenz aufgebaut, die aufgrund langjähriger Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts ihren Mittelpunkt gefunden hat.
Als Fachanwältin steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Obrock in sämtlichen immobilienrechtlichen Fragen, beispielsweise zum Grundstückserwerb bzw. –verkauf mit all seinen Randgebieten wie Bestellung
von Grunddienstbarkeiten und Erbbaulasten, der Projektentwicklung und Finanzierung, der Betreuung bei Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum sowie der Durchsetzung von Makleransprüchen
beratend, als auch forensisch zur Seite.
Ihr Ziel ist es, Probleme und Sachverhalte kurzfristig einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung zuzuführen und greifbare Ergebnisse ohne langwierigen und kostenintensiven juristischen Selbstzweck zu
finden.
Denn ein gewonnenes Verfahren ist wertlos, wenn am Ende kein wirtschaftliches Ergebnis bleibt.
Überblick: Was die Kanzlei im Bereich Immobilienrecht bietet
Erfahren Sie mehr von den umfassend abgedeckten Rechtsgebieten.